ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gegenstand der GFFB gGmbH ist die Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen und/oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen und deren Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Alle Aktivitäten, insbesondere alle Dienstleistungen der GFFB gGmbH, werden im Rahmen dieser Zweckbestimmung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse als „zusätzliche“ Leistungen im Rahmen der Gemeinnützigkeit erbracht.
Die GFFB gGmbH besitzt gemäß Art 1 § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung die erforderliche unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, erteilt von der Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen am 08.05.2003
Insbesondere gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Alle von der GFFB gGmbH erbrachten Leistungen werden vertraglich im Einzelnen vereinbart. In diesen Vereinbarungen werden Tätigkeit, Zeitrahmen und Preis festgelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die von der GFFB gGmbH beim Kooperationsunternehmen/Kunden eingesetzten Mitarbeiter/-innen/Teilnehmer/-innen sind nicht ermächtigt, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages mit dem Kooperationsunternehmen/Kunden zu vereinbaren.
2. Die Mitarbeiter/-innen/Teilnehmer/-innen der GFFB gGmbH, die in einem Kooperationsunternehmen tätig sind, gelten in dieser Überlassungszeit als Erfüllungsgehilf/-innen des Kooperationsunternehmens gem. § 278 BGB. Sie führen dort Tätigkeiten für und im Auftrag des Kooperationsunternehmens aus. Da der GFFB gGmbH in diesen Fällen weder die Möglichkeit der Einflussnahme noch der Weisungsgebundenheit zusteht, fehlt es hier an einer Anspruchsgrundlage bei Schäden im Kooperationsunternehmen bzw. bei möglichen Dritten. Eine Haftpflichtversicherung seitens der GFFB gGmbH ist daher aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Das Kooperationsunternehmen ist verpflichtet eingesetzten Mitarbeiter/-innen / Teilnehmer/-innen über seine/ihre Betriebshaftpflichtversicherung mit zu versichern.
3. Die GFFB gGmbH hat mit allen ihren Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-in eine/-n verbindlichen Arbeitsvertrag/Vereinbarung geschlossen. Ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kooperationsunternehmen/Kunden und den Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-in der GFFB gGmbH entsteht hierdurch nicht. Für die Zeit, in der Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-in im Rahmen längerfristiger Vereinbarungen, gegebenenfalls auch individuell, beim Kooperationsunternehmen/Entleiher eingesetzt sind, wird die Fachaufsicht jeweils der/dem/den Beauftragten eines etwaigen Kooperationsunternehmens für die Zeit der Beschäftigung übertragen. Dieser wirkt mit bei der Beurteilung der Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-in nach dem Leistungsbeurteilungssystem der GFFB gGmbH.
4. Im Falle von unvorhergesehenen Ausfällen, etwa in Folge von Krankheit, Vertragsbeendigung durch die Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-innen oder aus sonstigen Gründen bemüht sich die GFFB gGmbH, einen Ersatz zu organisieren. Sie haftet nicht für nachteilige Folgen oder Schäden, die sich aus dem Ausfall ergeben könnten.
5. Das Kooperationsunternehmen verpflichten sich, die für die zusätzlichen Leistungen von der GFFB gGmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-innen ausschließlich mit Tätigkeiten zu beschäftigen, die zur Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlich sind. Für Leistungen, die in einer längerfristigen Kooperation im Rahmen eines bestimmten Auftrages erbracht werden, wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen.
6. Die GFFB gGmbH hat ihre Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-in vertraglich nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist ihnen untersagt, geschützte kundenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenausübung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausnahmslos Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen mit Kooperationspartner/-innen über zusätzliche Leistungen in der Gemeinnützigkeit.
8. Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Frankfurt am Main
Mit der Unterschrift unter die Kooperationsvertrag werden diese Bedingungen von beiden Vertragspartner/innen akzeptiert.
Stand: 2006-09
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