Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Erwerbslose Menschen können nach Rücksprache mit der Ansprechperson in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, um einen Arbeitsmarktdienstleister zu beauftragen. Dabei ist zu beachten, dass Sie nur solche Anbieter beauftragen können, die ihre Angebote nach AZAV zertifiziert haben. Das klingt etwas kompliziert, ist aber eine wichtige Voraussetzung.

Die GFFB ist eine zertifizierte Einrichtung mit zertifizierten Angeboten. 

Sie können sich mit Ihrem Aktivierungsgutschein in diesem Fall vertrauensvoll an uns wenden. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen. Rufen Sie uns einfach an.

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