Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für ein Coaching auch von der Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter erstattet werden. Sie benötigen hierfür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich sehr gerne zur Verfügung.