Finanzierung

Bildungsgutschein (§81 SGB III):
Arbeitsagenturen und Jobcenter können Ihnen zur Förderung beruflicher Weiterbildung einen Bildungsgutschein ausstellen.

Sofern Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten und Ihre Ansprechperson in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter die von Ihnen gewünschte Weiterbildung befürwortet, können die Kosten mit einem Bildungsgutschein übernommen werden.


Sie können mit dem Bildungsgutschein einen Anbieter Ihrer Wahl selbst bestimmen. Grundsätzlich müssen Sie jedoch darauf achten, dass der Anbieter über eine Zertifizierung für sein Angebot nach AZAV bzw. AZWV verfügt.

Sprechen Sie uns an, falls Sie im Dschungel der gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen Unterstützung bei der Bewilligung der von Ihnen gewünschten Bildungsmaßnahme benötigen. Die Übernahme der Lehrgangsgebühren und Fahrtkosten müssen Sie mit Ihrer Ansprechperson in der Arbeitsagentur oder dem für Sie zuständigen Jobcenter besprechen.

Kontakt
Merima Džaferović

Qualifizierungsscheck

Das Land Hessen bietet Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte von kleinen und mittelständischen Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung erhalten Sie auf der Website www.qualifizierungsschecks.de . Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung bei einer zugelassenen Bildungsberatungsstelle.   

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie unterstützt erwerbstätige Frauen und Männer mit einem Einkommen bis 20.000 € (40.000 € bei Ehepaaren) mit einem Prämiengutschein. Mit dem Prämiengutschein können 50% der Weiterbildungskosten übernommen werden, maximal jedoch 500 €.

Sie können den Prämiengutschein nach einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer Prämienberatungsstelle erhalten. Die Beratungsstelle stellt unmittelbar nach dem Beratungsgespräch den Prämiengutschein aus, Sie können ihn anschließend mit der Anmeldung für Ihre Fortbildung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. In Frankfurt führen z. B. die Walter-Kolb-Stiftung oder Hessencampus Frankfurt bei der Volkshochschule Frankfurt am Main, die Beratungsgespräche durch. Gefördert werden frei zugängliche Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht, außerdem müssen die Angebote der beruflichen Weiterbildung dienen. Eine weitere Bedingung ist eine Zertifizierung des Bildungsträgers; einzelne Maßnahmen müssen hingegen nicht zertifiziert sein. Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.

Programm Wegebau der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen ebenfalls Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen besonders für Beschäftigte mit geringer oder fehlender beruflicher Qualifikation. Eine Übersicht erhalten Sie hier. Beratung zum Programm bietet der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit an. Sehr gerne können Sie sich mit Ihren Fragen auch direkt an unser Fachteam wenden.

Eigenfinanzierung

Sollten Sie keine Förderung für Ihre Weiterbildung erhalten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot zur Eigenfinanzierung. Eine Ratenzahlung ist möglich. Verauslagte Kosten für berufliche Weiterbildungsangebote können in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.