Berufssprachkurs B2 400 / B2 500
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Wichtige Information
Wenn Sie an einem Sprachkurs teilnehmen möchten, dann brauchen Sie das Dokument Berechtigungsschein.
Achtung: Das Dokument ‚Berechtigungsschein‘ für berufsbezogene Sprachkurse muss aktuell sein. Es darf nicht älter als drei Monate sein.
Das Dokument ‚Berechtigungsschein‘ bekommen Sie beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
*Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflicht.