AVGS Coaching (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) und BiGu (Bildungsgutschein) bei der GFFB

Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der beruflichen Weiterbildung mit AVGS und BiGu

Verschiedene unserer Angebote sind für Teilnehmende kostenfrei. Oder können durch die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter oder Bund und Länder finanziert werden. Sehr gerne beraten wir Sie bei ihrem persönlichen Vorhaben, sich beruflich weiter zu qualifizieren. 

 

Weiterbildungsangebote mit AVGS bzw. Bildungsgutschein

Sie sind zurzeit arbeitssuchend oder stehen vor einer Arbeitslosigkeit? 

Sie möchten zurück in einen festen Job, wissen vielleicht noch nicht, welcher Job der richtige für Sie ist?  

Sie möchten eine Ausbildung oder Umschulung anfangen? Sie benötigen eine Unterstützung oder ein Coaching, um Ihre berufliche Zukunft beginnen zu können?

Sie haben bei uns ein Angebot gefunden, das zu Ihnen passt und Ihnen für Ihre nächsten Schritte helfen kann, wissen aber noch nicht, wie Sie das bezahlen können? 

Wir helfen Ihnen sehr gerne.

Verschiedene unserer Angebote können vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einem Bildungsgutschein (BiGu) sind manche Weiterbildungsangebote für Sie kostenlos.

Laetitia Barbot

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Katja Rodtmann

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Was ist ein AVGS oder ein BiGu und wie können Sie einen bekommen? 

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AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit einem AVGS werden Maßnahmen und Angebote gefördert, die zu einer Aktivierung für den Arbeitsmarkt und zu einer beruflichen Eingliederung führen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Bewerbertrainings oder Beratungen bzw. Coachings, um den richtigen Beruf zu finden. Oder die Unterstützung bei einem Praktikum bis zu 6 Wochen. 

Wenn Sie ein Angebot bei uns oder einer anderen Bildungsinstitution gefunden haben, überprüfen Sie, ob dieses Angebot mit einem AVGS gefördert werden kann. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung beim Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit. 

Was benötigen Sie, damit Sie ein Recht auf einen AVGS haben?

Voraussetzung ist, dass Sie bei einem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind und ALG 1 oder ALG 2 beziehen. Berechtigt sind auch Auszubildende oder Studierende, die einen Job suchen, Selbstständige, Beschäftigte in Auffanggesellschaften, Soldat*innen nach Ende des Wehrdienstes und Berufsrückkehrer*innen.

Die GFFB ist eine zertifizierte Einrichtung mit zertifizierten Angeboten.

Sie können sich mit Ihrem Aktivierungsgutschein in diesem Fall vertrauensvoll an uns wenden. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen.

Unsere über AVGS förderbaren Angebote finden Sie hier:

BiGu = Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein benötigen Sie zum Beispiel für eine fachliche Weiterbildung oder Qualifizierung wie zum Beispiel eine Ausbildung oder eine Umschulung. 

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines BiGu sind identisch wie beim AVGS. Er kann ausgestellt werden, wenn die Förderung der beruflichen Qualifizierung zu einer dauerhaften Beendigung der Arbeitslosigkeit führen kann.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen BiGu. Umso wichtiger ist, dass Sie bei dem Gespräch mit Ihrem Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit sehr gut vorbereitet sind, Ihre beruflichen Ziele gut vorstellen und erklären und bereits konkrete Angebote einer Weiterbildung besprechen können.  Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne.

Unsere Angebote, die Sie mit einem BiGu nutzen können:

Eigenfinanzierung

Sollten Sie keine Förderung für Ihre Weiterbildung erhalten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot zur Eigenfinanzierung. Eine Ratenzahlung ist möglich. Verauslagte Kosten für berufliche Weiterbildungsangebote können in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Alle unsere professionellen Coachingangebote sind auch ohne einen Gutschein buchbar und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen: 

Ihre Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten unserer Angebote beatwortet Ihnen sehr gerne Frau Džaferović.

Sie haben eine Frage an uns oder interessieren sich für ein Angebot? Dann nehmen Sie jetzt über das Formular Kontakt zu uns auf:

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